Bauherren-Haftpflichtversicherung auch im Winter!

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass Bauherren auch im Winter, wenn der Bau wegen Schnee, Eis und Kälte ruht, an ihre Bauherren-Haftpflichtversicherung denken sollen. Das gilt auch für unbebaute Grundstücke. Jeder Bauherr trägt ab dem Grundstückskauf für die Sicherheit auf seiner Baustelle die Verantwortung, deshalb sollte schon vor Baubeginn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt den Bauherren vor den Schadenersatzansprüchen Dritter, die z.B. durch herumfliegende Teile von der Baustelle verletzt werden. Dann kommt die Haftpflichtversicherung unter anderem für die Arztrechnungen des Geschädigten auf. Wie hoch die Beiträge für die Versicherung sind, hängt von der Dauer des Bauvorhabens und der Höhe der Bausumme ab.

Vor unvorhersehbaren Schäden kann darüber hinaus auch die Bauleistungsversicherung schützen, die besonders dann zu empfehlen ist, wenn der Rohbau bereits fertiggestellt ist. Sie kommt für Schäden auf, die durch höhere Gewalt wie z.B. einen Sturm, verursacht werden.