Urteil: Nutzung illegal beschaffter Steuer-Daten rechtmäßig

Nach einem heute veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen Ermittler auch dann Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Steuerhinterziehern durchführen, wenn der Verdacht auf die Steuerhinterziehung durch Daten von illegal beschafften Datenträgern ausgelöst wurde (Az.: 2 BvR 2102/09). Ein solches Vorgehen würde kein Verfassungsrecht und nicht das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung verletzen, so die Richter.

Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar aus Bochum Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung seiner Wohnung im September 2008 eingelegt. Die Polizei hatte aufgrund einer aus Liechtenstein stammenden CD mit den Daten mutmaßlicher Steuerhinterzieher das Ehepaar in Verdacht, im Zeitraum von 2002 bis 2006 Steuern in Höhe von 24.000 Euro hinterzogen zu haben.

Die Klage des Ehepaares wurde mit der Begründung abgewiesen, dass die Verwendung eines illegal erworbenen Datenträgers im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens rechtmäßig ist, weil es hier nur geschäftliche Kontakte und nicht um Bereiche der privaten Lebensgestaltung gehe. Selbst wenn ein Informant seine Informationen unrechtmäßig erworben hat, dürfen diese von den Ermittlungsbehörden grundsätzlich verwertet werden, hieß es. Da sich die Verfassungsbeschwerde des Ehepaars nur auf die Wohnungsdurchsuchung bezog, ist die Verwendung solcher Daten vor Gericht noch immer unklar.