Reiserücktrittversicherung nur bei Neuerkrankung

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt weist darauf hin, dass eine Reiserücktrittsversicherung in der Regel nur dann zahlt, wenn die Reise aufgrund einer Neuerkrankung nicht angetreten werden kann. In den meisten Vertragsbedingungen von Reiserücktrittsversicherungen wird die Leistung bei “vorhersehbaren Erkrankungen” ausgeschlossen. Die Verschlechterung einer bestehenden Krankheit ist nach Ansicht der Versicherung üblicherweise “vorhersehbar”, deshalb wird in solchen Fällen meistens nicht gezahlt.

Laut der Verbraucherzentrale verlassen sich viele Kunden darauf, dass eine Reiserücktrittsversicherung bei jeder Krankheit bezahlt, doch hier empfiehlt sich ein Blick in die Versicherungen, ob dies auch für Verschlechterungen einer bestehenden Krankheit gilt.

In den meisten Verträgen werden nur bei einer “unvorhersehbaren schweren Erkrankung” Leistungen zugesagt. Ansonsten gibt es keinen Versicherungsschutz, was schon häufig dazu geführt hat, dass derartige Streitfälle schließlich vor Gericht verhandelt werden. Allerdings fielen diese in letzter Zeit häufig zugunsten der Verbraucher aus, so die Verbraucherzentrale.