Beratung zur Altersvorsorge nicht bedarfsgerecht

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat insgesamt 12 Beratungen zur privaten Altersvorsorge untersucht und kommt zu dem Ergebnis, dass fast keine der Beratungen tatsächlich bedarfsgerecht war. Auch Verträge, die zum Zeitpunkt der Beratung schon bestanden, haben meistens nicht dem Bedarf der Anleger entsprochen.

Die Ratsuchenden haben im Durchschnitt schon 4,5 Anlageverträge besessen, von denen 2,5 sehr unflexibel waren. Mit anderen Worten: Hier mussten die gesamten Kosten schon zu Beginn der Vertragsdauer gezahlt werden, Bei diesen unflexiblen Verträgen verliert der Kunde bei einer vorzeitigen Kündigung die bislang bezahlten Kosten. Solche Verträge, und das gehört zum Grundwissen von Finanzberatern, entsprechen nicht der Lebenswirklichkeit der Verbraucher, kritisiert Geldanlageexperte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale.

Es zeigte sich außerdem, dass mehr als zwei Drittel der Finanzberater Angebote vorlegten, die teilweise mit deutlich höheren Kosten verbunden waren als vergleichbare Angebote anderer Anbieter. Außerdem waren über 20% der bestehenden Anlagen mit einem höheren Risiko behaftet, als der Kunde eigentlich einzugehen bereit war. Auf der Basis dieser Untersuchungsergebnisse schätzt Nauhauser die Schäden, die Verbrauchern durch eine nicht bedarfsgerechte Geldanlage und Altersvorsorge entstehen, bundesweit auf 45-90 Millionen Euro pro Jahr.