Musterquoten bei grober Fahrlässigkeit

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat zur Bestimmung der Versicherungsleistung bei Unfällen durch grobe Fahrlässigkeit Musterquoten vorgeschlagen, die angeben, um wieviel die Leistung in diesen Fällen gekürzt werden könnten. Früher bekamen Versicherte, die grob fahrlässig einen Unfall verschuldet haben, überhaupt nichts ersetzt, heute – in Abhängigkeit der Schwere der Schuld – zumindest einen Teil.

Die Musterquoten sehen vor, bei dem Überfahren einer roten Ampel die Entschädigung um 50%, beim Überfahren eines Stoppschilds um 25% und beim Diebstahl des Fahrzeugs um 25% (leichtfertiger Umgang mit Autoschlüssel) bis 75% (Schlüssel steckt im Schloss) zu kürzen. Für alkoholisierte Fahrer mit 0,3-0,5 Promille wurde keine generelle Mutserquote vorgeschlagen. Aber für höhere Promillezahlen: Empfohlen wird eine Kürzung von 50% bei 0,5-1,1 Promille und von 100% ab 1,1 Promille. Versicherte, die Drogen konsumiert haben, müssten mit Abzügen von 50-100% rechnen.

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Versicherte auch volle Leistung bei grober Fahrleistung erhalten können, sofern sie dies extra gegen Aufpreis versichern. Davon ausgeschlossen sind aber immer Unfälle durch Alkohol oder Diebstahl.