Abi-Streich nicht immer versichert

Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover (GUVH) und die Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN) weisen darauf hin, dass nicht alle Unfälle beim Abi-Streich automatisch von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sind. Während bei normalen Schulunfällen die Kosten für die Behandlung der betroffenen Schüler automatisch von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden, werden die Unfälle, die während eines Abi-Streiches stattfinden, sehr kritisch geprüft.

Grundsätzlich gilt, dass Schulunfälle nur dann versichert sind, wenn sie bei Veranstaltungen passieren, die offizielle von der Schule selbst organisiert sind, erklärt der GUVH- und LUKN-Geschäftsführer Roland Tunsch. Ein Abi-Streich ist aber in den seltensten Fällen “offiziell”, sondern seine Organisation und Durchführung liegt alleine in den Händen und damit auch in der Verantwortung der Abiturienten.

Deshalb sollten Abiturienten genau überlegen, wie sie ihren Abi-Streich gestalten und darauf achten, weder sich noch andere zu gefährden. Tunsch empfiehlt z.B. Quizshows oder Kreativ-Wettbewerbe statt Blockierungen von Flucht-, Rettungs- oder Zugangswegen oder gefährliche Manöver auf dem Schulgelände.