Beruflicher Auslandsaufenthalt ist unfallversichert

Die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg weist darauf hin, dass Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen einen Auslandsaufenthalt machen, auch dort unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer während beruflich bedingter Auslandsaufenthalte bei allen unternehmensbezogenen Tätigkeiten und auch allen Wegen, die damit zusammenhängen, versichert. Befindet sich der Ausfenthaltsort beruflich bedingt in einem Katastrophen-, Krisen- oder Kriegsgebiet, ist der Arbeitnehmer besonderen Gefahren ausgesetzt, denen er sich nicht entziehen kann. In diesen Fällen kann er auch gegen die Folgen von Naturkatastrophen oder Gewalttaten außerhalb der Arbeitszeit versichert sein.

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung beim beruflichen Auslandsaufenthalt gilt nur, wenn ein inländisches Arbeitsverhältnis besteht und der Auslandsaufenthalt von vornherein zeitlich befristet ist. Wer einen längeren oder zeitlich unbefristeten Auslandseinsatz absolviert, kann die Möglichkeit einer besonderen Auslandsunfallversicherung in Anspruch nehmen. Die VBG empfiehlt daher allen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor einer solchen Situation, sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft frühzeitig über alle erforderlichen Vorsorgemaßnahmen zu informieren und den Versicherungsschutz im konkreten Fall abzufragen.