ARAG Krankenversicherung inkl. Patienten-Rechtsschutz
Ab dem 1. Januar 2010 bietet die ARAG Krankenversicherung als erste private Krankenversicherung ihren vollversicherten Mitgliedern einen leistungsfähigen Patienten-Rechtsschutz ohne zusätzliche Kosten. Bisher gab es nur Angebote, bei denen sich der Patienten-Rechtsschutz auf eine telefonische Rechtsberatung beschränkte oder die Versicherten einen Mehrbeitrag für den Rechtsschutz bezahlen mussten.
Der ARAG Patienten-Rechtsschutz deckt im Rechtsschutzfall europaweit Kosten von bis zu 1 Million Euro ab, weltweit werden bis zu 100.000 Euro der anfallenden Kosten übernommen. Eine Selbstbeteiligung für Versicherte gibt es dabei nicht. Folgende Kosten werden im Rechtsschutzfall übernommen: gesetzliche Gebühren des Rechtsanwalts, anfallende Gerichtskosten, Gebühren gerichtlich bestellter Zeugen und Sachverständiger, Gerichtsvollzieher sowie Schieds- und Schlichtungsverfahren.
Wer bei der ARAG eine Kranken-Vollversicherung hat, kann auch weiterhin die telefonische Rechtsberatung nutzen. Hier können Versicherte rund um die Uhr bei Rechtsanwälten einen ersten Rat zu Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern erhalten. Der TÜV bewertete die anwaltlichen Beratungsleistungen der ARAG jüngst mit der Spitzennote “sehr gut”.
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