Hautkrebsvorsorge in der GKV

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen seit Juli 2008 die Hautkrebsvorsorge, d.h. alle zwei Jahre können sich Versicherte ab einem Alter von 35 Jahren kostenlos untersuchen lassen. Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass manche Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Leistungen bieten.

So bieten zahlreiche Krankenkassen das Hautkrebs-Screening auch für jüngere Versicherte an oder erlauben den kostenlosen Haut-Check auch in kürzeren Abständen (einmal jährlich). Als besonders umfangreich beurteilt die Stiftung Warentest die Leistungen der IKK Südwest, der Gmünder Ersatzkasse (GEK) und einiger Betriebskrankenkassen in diesem Bereich. Die genannten Kassen bieten auch jüngeren Versicherten eine jährliche kostenlose Vorsorgeuntersuchung. Die GEK und die Knappschaft bieten ihren Versicherten außerdem ein Hautkrebs-Screening mittels Auflichtmikroskop an, für das viele Hautärzte eine Zuzahlung von etwa 15 Euro verlangen.

In Deutschland erkranken jedes Jahr rund 140.000 Menschen an Haukrebs. Bei frühzeitiger Diagnose sind die Heilungschancen sehr hoch, deshalb raten Ärzte zu einer regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung. Diese kann beim Hausarzt, beim Frauenarzt oder beim Hautarzt vorgenommen werden. Laut Stiftung Warentest wird bei der normalen zweijährigen Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung keine Praxisgebühr fällig, dies kann jedoch bei einem häufigeren Check der Fall sein – es sei denn, es liegt eine Überweisung zum Hautarzt vor.