Haftpflichtversicherung beim Umzug

Wie die “Süddeutsche” berichtet, muss eine Haftpflichtversicherung nicht für Schäden aufkommen, die von Freunden beim Umzug verursacht werden. Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, das die Hilfe beim Umzug ein Freundschaftsdienst oder eine Gefälligkeit darstellt und diese von der Haftpflicht nicht abgedeckt seien. Dies kann korrigiert werden, wenn die fleißigen Helfer für ihre Unterstützung einen kleinen Lohn bekommen, denn dann ist ihre Hilfe rein rechtlich nicht mehr aus Gefälligkeit, sondern aus Eigeninteresse heraus entstanden. Bei bezahlten Helfern zahlt die Haftpflichtversicherung im Schadensfall.

Wenn ein Umzugsunternehmen beauftragt wird und ein entsprechender Vertrag vorliegt, dann ist das Umzugsgut grundsätzlich gegen Schäden versichert, heißt es weiter. Laut Rehberg ist ein Mindestversicherung von 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut gesetzlich vorgeschrieben. Ist der eigene Hausrat teurer, kann sich eine Zusatzversicherung lohnen, z.B. Versicherungen, die den Neuwert und nicht den Zeitwert des Umzugsguts ersetzen. Die “Süddeutsche” empfiehlt jedoch, die Preise solcher Zusatzpolicen genau zu vergleichen und zu prüfen, welche Güter in der Versicherung eingeschlossen sind.

Sollte es zu einem Schaden kommen rät Rehberg dringend, sich diesen Schaden sofort von einem Mitarbeiter der Umzugsfirma bestätigen zu lassen. Außerdem ist eine feste Preisvereinbarung vorab zu empfehlen, um sich vor bösen bzw. teuren Überraschungen zu schützen.