Kfz-Versicherungen kürzen Schadenersatzansprüche

Immer häufiger streichen Kfz-Haftpflichtversicherer berechtigte Schadenersatzansprüche von Geschädigten zusammen und kürzen die Beträge, die sie erstatten. Darauf weist das Magazin “auto motor und sport” hin. Nach Einschätzung von Branchenkennern sparen die Versicherungen so Jahr für Jahr auf Kosten der Geschädigten 2 Milliarden Euro ein. Da werden z.B. kalkulierte Lohnkosten gekürzt, nur ein Teil der Arbeitskosten anerkannt oder die Erstattung von Ersatzteilen ganz gestrichen.

Für den Verbraucher ist das eine schwierige Situation, insbesondere dann, wenn die Herstellergarantie gefährdet ist, weil der Versicherer eine andere Werkstatt empfiehlt, die für die Reparatur einen günstigeren Preis verlangt. Der Hagener Anwalt Jörg Elsner warnt gegenüber “auto motor und sport” davor, sich auf solche Vereinbarungen einzulassen, denn wenn der Unfallwagen noch in der Garantiezeit ist, muss eine Reparatur in einer Markenwerkstatt durchgeführt werden. Das hat sogar der Bundesgerichtshof bestätigt.

Da die Tricks der Versicherung von dem Laien kaum als solche zu erkennen sind, empfiehlt es sich, bei Kürzungen oder Streichungen Experten zu Rate zu ziehen, ob dies überhaupt juristisch zulässig ist.