Unfallversicherung schützt Ersthelfer

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Menschen, die andere Personen aus einer Gefahr retten. Darauf weist die Kölnische Rundschau hin. Martin Kunze, stellvertretender Geschäftsführer der Unfallkasse Nord in Hamburg, bestätigt, dass die Kosten für die Genesung eines Retters, der sich bei seinem Einsatz für einen anderen Menschen selbst verletzt hat, von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen wird.

Verletzt sich der Retter tödlich, trägt die Versicherung auch die Bestattungskosten und das Sterbegeld. Für die hinterbliebenen Familienangehörigen, also Witwe(r) und Waise(n) werden Hinterbliebenenleistungen erbracht. Damit ist sichergestellt, dass jeder, der aktive Hilfe leistet, auch versichert ist. Die Kosten für diese Leistungen werden aus Steuermitteln finanziert.

Betroffene, die diese Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen möchten, müssen Kunze zufolge nur bei der zuständigen Unfallkasse anrufen. Wichtige Dokumente, die den Unfall belegen, wie z.B. Polizeiprotokolle, sollten zur Vorlage bereitgehalten werden.