Versicherungsschutz auf der Grillparty

Im Sommer haben die Deutschen nur ein kulinarisches Hobby, sagt man: das Grillen. Doch auch bei der beliebtesten kulinarischen Sommer-Freizeitbeschäftigung kann es auch zu Missgeschicken oder Unfällen kommen. Deshalb weist der Bund der Versicherten (BdV) auf die Notwendigkeit einer guten privaten Haftpflichtversicherung hin, die sowohl der Gastgeber am Grill als auch die hungrigen Gäste haben sollten.

Schnell kann der voll beladene Teller bei einem Stolpern auf dem wertvollen Perser-Teppich landen oder beim übermütigen Grillen die Markise des Nachbarn oder das Kleid der Freundin kokeln. BdV-Vorstandsvorsitzende Lilo Blunck rät deshalb allen Grillbegeisterten eine gute Haftpflichtversicherung und besonders umsichtiges Verhalten. Grill-Fans, die den ganzen Sommer über nicht auf ihr Fleisch verzichten möchten, sollten erwägen, neben der Haftpflicht- auch eine Unfallversicherung abzuschließen, denn diese springt auch ein, wenn die Versicherten selbst einen Schaden erleiden. Die Haftpflichtversicherung sichert nur gegen Schadensersatzansprüchen von Dritten ab.

Unabhängig davon sollten die Gefahren, die mit dem Grillvergnügen verbunden sind, so weit wie möglich von vornherein minimiert werden. Dazu gehört die Verwendung von Original-Grillanzündern statt Spiritus als Brandbeschleuniger, ein griffbereiter Feuerlöscher (mindestens ein Eimer Wasser oder eine Löschdecke), solides Grillbesteck und natürlich ein geeigneter Standort. An einem solchen können Funkenflug oder herausfallende Kohlestücke nicht sofort einen Brand entfachen.