Elektronische Deckungskarte als Informationsquelle

Medienberichten zufolge nutzen Anbieter von Kfz-Versicherungen offenbar die neue elektronische Versicherungsbestätigung als Informationsquelle über potentiell unbeliebte Kunden. Demnach können Versicherungen vor der Bestätigung der vorläufigen Deckung der Kfz-Versicherung aus der elektronischen Deckungskarte ersehen, ob und bei wie vielen Schadensfällen ein Versicherungskunde in der Vergangenheit bereits eine Kfz-Versicherung in Anspruch genommen hat.

Auch die Zahlungsmoral des Kunden kann über die elektronische Deckungskarte abgefragt werden. Dies geschieht über die siebenstellige Nummer, mit der die Daten des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) einem bestimmten Kunden zugeordnet werden können. Ein solches Vorgehen ermöglicht eine leichtere Bonitätsprüfung der Versicherten. Viele Versicherungsunternehmen verlangen bei der Online-Anfrage nach einer Deckungsbestätigung von Neukunden, dass diese einer Bonitätsüberprüfung zustimmen.

Grundsätzlich darf keinem Kunde der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verwehrt werden, weil es sich hierbei um eine Pflichtversicherung handelt. Bei der Kfz-Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung dürfen die Anbieter jedoch Kunden z.B. auch wegen schlechter Bonität ablehnen. Dem Vorwurf, mit Hilfe der elektronischen Deckungskarte mögliche zahlungsunfähige Kunden vorab auszusortieren, begegnen die Versicherungen mit dem Argument, dass die hierfür genutzten Informationen öffentlich zugänglich seien, schreibt das Internetportal james.ag.