Die Außenversicherung in der Hausratversicherung

Die so genannte Außenversicherung ist Teil der Hausratversicherung und schützt alles Eigentum, das auch zuhause durch die Hausratversicherung versichert ist und auf Reisen mitgenommen wird. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass sich die Gegenstände nur vorübergehend außerhalb des versicherten Haushaltes befinden. Ein typisches Beispiel für in der Außenversicherung versicherte Gegenstände sind Kleidungsstücke im Urlaubskoffer oder Schmuck, Wertpapiere oder andere Wertsachen, die auf einer Reise in einem Bankschließfach mitgenommen werden. Als vorübergehend wird ein Aufenthalt dann bezeichnet, wenn er nicht länger als drei Monate dauert.

Auch Schäden am Eigentum von Personen, die eigentlich im Haushalt des Versicherten leben, sich aber vorübergehend an einem anderen Ort aufhalten, z.B. wegen Zivil-, Wehrdienst oder Ausbildungsstelle, sind durch die Außenversicherung abgedeckt. Wenn diese Personen an ihrem neuen Ort keinen eigenen Haushalt gründen, gilt die Außenversicherung – ohne zeitliche Beschränkung.

Die “Bild”-Zeitung weist darauf hin, dass es bei Schäden, die bei einem Auslandsaufenthalt entstehen, oft eine Entschädigungsobergrenze der Außenversicherung gibt. Diese liegt in der Regel bei 20% der maximalen Versicherungssumme. Je nach Anbieter und Tarif gibt es große Unterschiede bzgl. Auslandsschäden.