PKV-Wechsel wird ab 1. Juli teurer

Privat Krankenversicherte können noch bis zum 30. Juni bei einem Wechsel der Krankenversicherung ihre Altersrückstellungen zu dem neuen Anbieter mitnehmen. Ab dem 1. Juli ist dies nur noch möglich, wenn der Vertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde. Durch Altersrückstellungen wird verhindert, dass die Krankenversicherungsbeiträge im Alter nicht zu stark ansteigen. Ihre Übertragbarkeit wurde im Rahmen der jüngsten Gesundheitsreform neu geregelt, so dass Versicherte ihr angespartes Geld bei einem Wechsel zu dem neuen Anbieter mitnehmen können. Allerdings werden die Rückstellungen nur im Basistarif, nicht aber in anderen Volltarifen des neuen Anbieters angerechnet.

Experten des Verbraucherportals finanzen.de warnen davor, voreilig die private Krankenversicherung zu wechseln. Auch wenn der Begriff Basistarif günstige Beiträge suggeriert, liegen diese tatsächlich fast immer an der vom Gesetzgeber festgelegten Obergrenze von 570 Euro monatlich – und das bei Leistungen, die dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

Im Basistarif Versicherte können nach 18 Monaten in einen Volltarif des gleichen Anbieters wechseln, dann darf dieser aber eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen und die Beiträge neu berechnen.