Hausratversicherung für Fahrrad rund um die Uhr

Der Bund der Versicherten weist darauf hin, dass Fahrräder jetzt in der Hausratversicherung rund um die Uhr gegen Diebstahl versichert werden können. Es wird empfohlen, bei dem jeweiligen Anbieter der Hausratversicherung nach den neuen Konditionen zu fragen, die dem erweiterten Versicherungsschutz zugrunde liegen.

Unabhängig davon wird empfohlen, auch unter den neuen Bedingungen Fahrräder möglichst in vorhandenen Abstellräumen abzustellen, ansonsten droht weiterhin der Verlust des Versicherungsschutzes. Laut dem Bund der Versicherten bleibt die Sorgfaltspflicht über die Fahrräder, einschließlich der Sicherung der Räder mit einem entsprechenden Fahrradschloss, weiterhin bei dem Besitzer.

Um bei einem Diebstahl den Wert des Fahrrads für einen möglichen Ersatz bestimmen zu können, sollten sämtliche Kaufbelege aufbewahrt werden, die hierüber Aufschluss geben. Marke, Typ, Farbe und Rahmennummer des Fahrrades sollten zudem separat notiert und aufbewahrt werden. Es besteht die Möglichkeit, ein Fahrrad auch bei der Polizei registrieren zu lassen, so dass dort alle wichtigen Daten festgehalten werden.

Nach einem Diebstahl des Fahrrades ist sofort die Polizei zu informieren, die den Vorfall unter einer bestimmten Tagebuchnummer verwaltet. DIese Nummer sollte auch der Hausratversicherung bei der umgehend zu erfolgenden Schadensmeldung weitergegeben werden.