Hessen und Baden-Württemberg wollen Zwang zu Hausarztverträgen kippen

Der letzten Gesundheitsreform zufolge müssen alle gesetzlichen Krankenkasen ihren Versicherten Hausarzttarife anbieten. Dieser Verpflichtung sind nicht alle Krankenkassen nachgekommen, deshalb wurde ihnen im “Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung” ein Ultimatum bis zur Jahresmitte (30. Juni) gestellt. Bis dann müssen alle Kassen einen entsprechenden Vertrag für die hausarztzentrierte Versorgung abgeschlossen haben.

Die Bundesländer Hessen und Baden-Württemberg haben nun einen Änderungsantrag eingebracht, der von acht weiteren Bundesländern befürwortet wird. Sechs Bundesländer enthalten sich und zwei (Bayern und Brandenburg) haben sich gegen den Antrag ausgesprochen.

Nach Ansicht der Krankenkassen würden die Verträge durch das Ultimatum unnötig verteuert werden, was sich auf die Beitragszahlen auswirken würde. Wer als Versicherter unbedingt einen Hausarzttarif wünsche, könne in eine entsprechende Krankenkasse wechseln, so die Meinung der Kassen. Nach der Empfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates soll jeder Krankenkasse überlassen bleiben, wie der Vertragsabschluss durchgeführt wird. Durch den Zwang würde Wettbewerb zwischen den Kassen verhindert werden, das sich wiederum negativ auf die bestmögliche Versorgung der Versicherten auswirke.