Krankenkasse muss für Blasen-Katheter zahlen

Nach einem Urteil des Sozialgerichts Lüneburg müssen Krankenkassen die Kosten für die Versorgung eines Blasen-Katheters übernehmen (Az.: S 16 KR 61/07). Die Versorgung eines solchen Katheters wird in der Richtlinie für die häusliche Krankenpflege ausdrücklich als Kassenleistung genannt. Darauf wies der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste am Montag in Hannover hin.

Im konkreten Fall ging es um einen Patienten, der an mehreren Krankheiten leidet und auf einen Katheter zur Blasenentleerung angewiesen ist. Dieser muss regelmäßig versorgt und desinfiziert werden. Die AOK Niedersachsen verwies auf eine andere Leistung und erklärte, dass nur neu gelegte Katheter oder Entzündungsfälle unter die entsprechende Richtlinie über die häusliche Krankenpflege fallen. Das Sozialgericht hielt diese Argumentation für abwegig und erklärte den Wortlaut der Richtlinie für eindeutig. Die Krankenkasse muss nun die Kosten in Höhe von 133 Euro pro ärztlich verordnete Katheter-Versorgung für den Patienten übernehmen.

Bei der Leistungsübernahme im Rahmen der häuslichen Krankenpflege kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Kranken- und Pflegeversicherung. Viele Krankenkassen versuchen der Pflegeversicherung die Zuständigkeit für bestimmte Leistungen zuzuschieben mit der Folge, dass die Versicherten die höheren Hürden der Pflegeversicherung bewältigen müssen, um Geld zu erhalten.