Pauschalstrafe bei Kilometerüberschreitung

Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung ist unter anderem die Laufleistung anzugeben, aus der sich dann in Verbindung mit anderen Faktoren die Versicherungsprämie ergibt. Je höher die Laufleistung, desto teurer wird bei ansonsten gleichen Faktoren die Prämie.

Wer diese Laufleistung bewusst falsch angibt, um bei der Prämie zu sparen, sollte sich über die Konsequenzen bewusst sein, wenn er erwischt wird. Diese fallen je nach Versicherung(svertrag) unterschiedlich aus: Einige Versicherer fordern in einem solchen Fall nur die Differenz zur nächsten Schadensklasse ein, andere verlangen eine Vertragsstrafe und die darf auch bei 500 Euro liegen, entschied das Amtsgericht Heidenheim (Az.: 8 C 711/08).

Nach Ansicht der Richter ist eine pauschale Vertragsstrafe in dieser Höhe rechtmäßig und nicht unverhältnismäßig, denn um ihre Funktion als Druckmittel erfüllen zu können, muss sie deutlich über der Prämiendifferenz zur nächsten Kilometerklasse liegen.