Pflegereform noch vor der Bundestagswahl

Wenn es nach den Plänen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) geht, soll noch vor der Bundestagswahl eine Reform der Pflegeversicherung vorbereitet werden. Dazu hat eine Expertenkommission bereits Vorschläge unterbreitet. Als eine der wichtigsten Aufgaben sieht Schmidt die Neudefinition des Begriffs “pflegebedürftig”, die auch in das neue Pflegegesetz integriert werden soll. Sie soll “den tatsächlichen Hilfebedarf jedes Einzelnen besser abbilden”, was bedeutet, dass in Zukunft mehr Menschen Anspruch auf professionelle Unterstützung haben werden.

Aktuell gibt es bei der Pflegeversicherung drei Pflegestufen, denen jeweils ein bestimmter Zuwendungsanspruch (in Minuten) durch Pflegepersonal zugebilligt wird. So wird für die Pflege von Menschen in Pflegestufe I 90 Minuten und bis zu 1023 Euro monatlich zugestanden. In Pflegestufe III stehen 300 Minuten Pflege pro Tag zu, das entspricht einer Zahlung von 1432 Euro von der Pflegeversicherung. Sowohl Menschen, die weniger als 90 Minuten täglich Unterstützung brauchen oder aber rund um die Uhr Hilfe benötigen wie z.B. Demenzkranke, werden bei der aktuellen Regelung nur wenig berücksichtigt.

Anstatt dieser drei Pflegestufen sollen nun fünf “Bedarfsgrade” eingeführt werden, wobei der Grad der Selbstständigkeit mit einer 100-Punkte-Skala festgestellt wird. Bei der Einstufung werden Fähigkeiten zum Essen, Körperpflege, Medikamenteneinnahme ebenso berücksichtigt wie Mobilität, Sprache, Selbst- und Fremdgefährdung sowie der Umgang mit sozialen Kontakten. Das Verfahren wurde von den Universitäten Bielefeld und Bremen entwickelt. Wie sich die Umstellung auf die Kosten auswirkt, ist noch unklar. Die ersten Schätzungen über die neuen Kosten reichen von 250 Millionen Euro bis zu 4 Milliarden Euro. Konkrete Zahlen sollen im Mai vorliegen.