Noch bis 31.12. können kleine Haftpflichtschäden gemeldet werden

Der Auto Club Europa (ACE) weist darauf hin, dass noch bis zum 31.12. Kleinschäden, die bei einem Unfall aus diesem Jahr entstanden sind, bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gemeldet werden können.

Grundsätzlich müssen alle Schäden innerhalb von einer Woche bei der Versicherung angezeigt werden. Bei so genannten Kleinschäden bis 500 Euro besteht laut ACE jedoch eine Ausnahme: Bis zum Jahresende können Reparaturkosten, die im Laufe des Jahres für Kleinschäden am eigenen oder am Fahrzeug des Unfallgegners ausgelegt wurden, der Versicherung zwecks Kostenerstattung vorgelegt werden. Für Schäden, die im Dezember entstanden sind, ist dies bis zum 31. Januar des Folgejahres, also jetzt 2009, möglich.

Der ACE empfiehlt jedoch, sich vorher beim zuständigen Versicherer zu erkundigen, welche Auswirkungen die Meldung aller Kleinschäden, nur des teuersten oder gar keines Schadens auf den Schadensfreiheitsrabatt hat. Da nicht die Höhe des Schadens, sondern die Anzahl der gemeldeten Unfälle für die Rückstufung entscheidend ist, können mehrere kleine Schäden einen höheren Rabattverlust zur Folge haben als ein großer Schaden.