Empfehlungen des Expertengremiums für die Pflegeversicherung

Das von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) im November 2006 eingesetzte Expertengremium zur Neubestimmung des Pflegebedürftigkeits-Begriffs hat seinen ersten Vorschlag vorgelegt. Demnach soll die Pflegeversicherung zukünftig nicht mehr prüfen, wie groß der benötigte Zeitaufwand für die Unterstützung Betroffener ist, sondern die Selbstständigkeit des Kranken soll das wichtigste Kriterium für die Bestimmung der Pflegebedürftigkeit werden. Die Experten schlagen dazu 8 Kriterien vor, die von den Gutachtern des Medizinischen Dienstes zur Beurteilung herangezogen werden sollen. Zu diesen Kriterien gehören unter anderem die Aspekte “Gestaltung des Alltagslebens”, “Verhaltensweisen und psychische Problemlagen” oder “Kognitive und kommunikative Fähigkeiten”.

Durch diese neue Form der Bewertung werden künftig auch demenzkranke Menschen in der Pflegeversicherung mehr berücksichtigt, da sie viele Aspekte berücksichtigt, die Demenzkranken im Alltag Probleme bereiten, aber bislang für den Hilfsanspruch aus der Pflegeversicherung kaum eine Rolle spielten.

Die bislang drei Pflegestufen sollen auf fünf erweitert werden: nicht bedürftig, gering beeinträchtigt, erheblich beeinträchtigt, schwer beeinträchtigt und schwerst beeinträchtigt. Bei besonderen Konstellationen kann eine eigene Pflegestufe zugeordnet werden. Nach einer Untersuchung des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe würden fast 72% der Menschen, die Pflegeleistungen beantragen, in die drei letzten der fünf normalen Stufen eingestuft werden.