BGH-Urteil: Härtere Strafen für Steuerhinterzieher

Mit einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) wesentlich härtere Strafen für Steuerhinterziehung ermöglicht. Ab einem Steuerschaden von über 50.000 Euro können demnach Freiheitsstrafen verhängt werden, ab einem Schaden von über 100.000 Euro ist eine Freiheitsstrafe den Richtern zufolge “in der Regel unerlässlich”, auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt werden können. Eine Bewährungsstrafe für Steuerhinterziehung in Millionenhöhe sollte dem Urteil nach weitgehend ausgeschlossen werden, es sei denn, es kämen “besonders gewichtige Milderungsgründe in Betracht”.

Richter Armin Nack setzte zu Beginn der Rechtsprechung Steuerhinterzieher mit Betrügern gleich, da beide einen Schaden von großem Ausmaß verursachen. Wenn durch Steuerhinterziehung ein Schaden in Millionenhöhe entstehe, soll es zukünftig nicht mehr möglich sein, den Fall ohne öffentliche Hauptverhandlung zu verfolgen. Nach Ansicht des Richters hat die Öffentlichkeit in diesen Fällen ein berechtigtes Interesse an der Kontrolle der gleichmäßigen Rechtsprechung durch die Justiz.

Das Grundsatzurteil dürfte bereits für die am 22. Januar 2009 beginnende Verhandlung gegen den Ex-Post-Vorstand Klaus Zumwinkel gelten. Zumwinkel wird vorgeworfen, Gelder nach Liechtenstein überführt und damit Steuern in Millionenhöhe hinterzogen zu haben. Am Dienstag wurde die Klage gegen Zumwinkel weitgehend zugelassen, allerdings muss sich der ehemalige Postchef nur für den Zeitraum 2002-2006 verantworten. Die 12. Große Wirtschafts-Strafkammer des Landgerichts Bochum hält die Steuerhinterziehung aus dem Jahre 2001 seit dem 30. Januar diesen Jahres für verjährt.