100.000 Pflegebedürftige haben Anspruch auf Zusatzleistungen für Demenzkranke

Zu den wichtigsten Neuerungen der Pflegereform gehört die finanzielle Unterstützung für Demenzkranke. Die Auswertung von 315.000 Anträgen auf Pflegebedürftigkeit im dritten Quartal 2008 ergab, dass jeder dritte Pflegebedürftige diese Zusatzleistungen in Anspruch nehmen kann, teilte der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) mit. Von den betroffenen Schwerstpflegebedürftigen in Pflegestufe 3 leidet etwa die Hälfte an einer dementiellen Erkrankung und ist somit berechtigt, die Zusatzleistungen zu erhalten. In Pflegestufe 2 gilt dies für 37% und in Pflegestufe 1 für 25% der Betroffenen. Unklar ist, inwieweit diese Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden. Insgesamt scheint die Resonanz eher verhalten zu sein.

Die Neuerung trat zum 1. Juli in Kraft und besagt, dass künftig auch Hilfsbedürftige Zusatzleistungen für Demenzkranke in Anspruch nehmen dürfen, die ansonsten die Anforderungen einer Pflegestufe nicht erfüllen. Voraussetzung ist, dass ein “erheblich allgemeiner Betreuungsbedarf” besteht. Die Zusatzleistungen beinhalten unter anderem einen Grundbetrag von monatlich 100 Euro, in Einzelfällen auch von 200 Euro pro Monat. Mit dieser Unterstützung können pflegende Angehörige entlastet werden, da eine stundenweise externe Betreuung der Demenzkranken durch qualifiziertes Personal ermöglicht wird. Laut MDK erhalten 49% der Empfänger aktuell die erhöhte Pauschale. Diese wird nicht ausbezahlt, sondern ist an bestimmte Leistungen wie z.B. die zusätzliche Betreuung gebunden.

In Deutschland leiden rund 1 Million Menschen über 65 Jahre an einer dementiellen Erkrankung. Jährlich erkranken etwa 200.000 Menschen neu.