Rechtsschutz für Soldaten soll gestärkt werden

Nach einer Anordnung des Bundesinnenministeriums soll der Rechtsschutz von Bundeswehr-Soldaten im Auslandseinsatz verbessert werden. Der Bund soll demnach zukünftig die Anwaltskosten von Soldaten, Bundespolizisten und Diplomaten übernehmen, wenn diese dienstbedingt Rechtsschutz benötigen. Bislang konnten sie in einem solchen Fall lediglich einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen stellen. Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) und der Bundeswehrverband haben die Änderung, die natürlich nicht bei vorsätzlichem Handeln des Soldaten gilt, aus aktuellem Anlass durchgesetzt.

Am 28. August erschoss ein Feldwebel aus Storkow (Brandenburg) an einem Checkpoint in der Nähe von Kundus (im Norden Afghanistans), versehentlich eine Frau und zwei Kinder. Die drei befanden sich in einem Auto, das mit hoher Geschwindigkeit auf einen Schützenpanzer zufuhr und seine schnelle Fahrt trotz mehrerer Warnschüsse fortsetzte. Der deutsche Soldat feuerte offenbar aus Angst vor einem Selbstmordanschlag auf das Fahrzeug. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder gegen den Soldaten.

Klaus Lübke, Anwalt des Beschuldigten, zeigt Verständnis für die Ermittlungen, schließlich sei Afghanistan kein rechtsfreier Raum. Dennoch müsse man mildernde Umstände bedenken, die dort aufgrund der überall lauernden Gefahren gelten würden, auch wenn sie in Deutschland nicht greifen würden. Ende Dezember rechnet Lübke mit der Entscheidung darüber, ob das Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird. Letzteres oder gar eine Verurteilung bezeichnete er als fatal, denn dann würde sich kein Soldat mehr für einen Auslandseinsatz melden.