Stiftung Warentest nimmt Reiserücktrittskosten-Versicherungen unter die Lupe

Die Stiftung Warentest hat 42 Einzel- und Jahresverträge von Reiserücktrittskosten-Versicherungen für Einzelpersonen und Familien getestet und konnte kein einziges Mal die Bestnote “sehr gut” vergeben. Drei Versicherer, die Elvia, HanseMerkur und Würzburger erzielten mit elf ihrer Tarife die Note “gut”. Mit “befriedigen” wurden 17 Angebote bewertet, 14 weitere beurteilten die Tester nur als “ausreichend”.

Besonders verbraucherfreundliche Konditionen gibt es demnach bei dem “Vollschutz ohne Selbstbeteiligung (SB)” der Elvia Reiseversicherungs-Gesellschaft AG und der “Urlaubsgarantie” der HanseMerkur Versicherungsgruppe. Das gilt sowohl für Reise-Verträge für Einzelpersonen als auch für Jahresverträge für Einzelpersonen und Familien. Fast ebenso gut bewertet wurde der “Vollschutz ohne SB” der Würzburger Versicherungs-AG und der “Vollschutz” der Elvia.

Bei diesen drei Versicherern können die Versicherten aus zahlreichen Gründen von einer gebuchten Reise zurücktreten, doch kein Tarif erfüllt alle zugrunde gelegten Kriterien, so die Tester. Einer der wichtigen Prüfpunkte ist der Verzicht auf eine Selbstbeteiligung im Schadensfall, der auch bei Elvia nur im Tarif “Vollschutz ohne SB” gewährt wird.

Die Leistungen der einzelnen Versicherer unterscheiden sich erheblich, deshalb empfiehlt Finanztest eine sorgfältige Überprüfung der Vertragsbedingungen. Nicht bei allen Anbietern zählen Verwandte wie Schwager/Schwägerin oder die Stiefkinder oder -eltern zu den Risikopersonen, die im Kleingedruckten erwähnt sind. Die Zurich lehnt – anders als die anderen Testanbieter – die Leistung ab, wenn Arbeitsplatzverlust mit anschließender Arbeitslosigkeit oder eine Arbeitsplatzaufnahme nach Arbeitslosigkeit als Stornogrund angegeben wird. Alle Anbieter, bis auf die Signal Iduna, nennen eine Einreichungsfrist der entsprechenden Nachweise von über drei Monaten oder verzichten ganz auf eine Frist. Nur knapp die Hälfte der Anbieter leistet bei Einberufung oder Wiederholung einer Prüfung und nur bei wenigen Anbietern gilt der Bruch einer Prothese als versicherter Rücktrittsgrund.