Haftpflichtversicherung: Deliktunfähigkeit von Kindern berücksichtigen

Kinder unter sieben Jahren sind vor dem Gesetz nicht deliktfähig, d.h. sie können für ihre Taten nicht verantwortlich gemacht werden. Wenn wirklich mal etwas passiert, z.B. eine kaputte Glasscheibe oder Kratzer in einem Auto beim Spielen, und die Eltern sind ihrer Aufsichtspflicht wahrgenommen, bleiben die Geschädigten auf den Kosten des Schadens sitzen. Deshalb rät die Gothaer Versicherung, bei der Haftpflichtversicherung darauf zu achten, dass diese die Deliktunfähigkeit von Kindern berücksichtigt.

Häufig wird dies in Komplattpaketen wie bei der Gothaer angeboten, die sich an unterschiedliche Zielgruppen wie z.B. Immobilieneigentümer oder Wohnungsmieter richtet. Bei der Gothaer wäre der Tarif “Heim & Haus” einschließlich einer Gebäude- und Hausratversicherung sowie einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 20 Millionen Euro der richtige Schutz für Eigentümer von selbst genutzten Einfamilienhäusern. Für Wohnungseigentümer und Mieter eignet sich dagegen besser das Paket “Wohnung & Wert”. Beide Komplettpakete enthalten eine Forderungsausfalldeckung und einen Rabatt für schadenfreie Jahre. Sie können z.B. mit einer Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung oder mit einer Privatrechtsschutzversicherung kombiniert werden.

Bei der Auswahl der Haftpflichtversicherung ist deshalb sorgfältig zu überprüfen, dass die Konditionen die eigenen Bedürfnisse so gut wie möglich abdecken, damit z.B. auch durch Kinder verursachte Schäden nicht für böses Blut unter den Nachbarn sorgen.