Beitragsbemessungsgrenze soll angehoben werden

Arbeitnehmer mit überdurchschnittlich hohem Einkommen sollen zukünftig auch höhere Sozialabgaben leisten. Medienberichten zufolge steigt die Grenze für die Beitragsbemessung um 100 Euro auf dann 5400 Euro für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung und um 75 Euro auf dann 3675 Euro für die Krankenversicherung.

Die Beitragsbemessung stellt eine Obergrenze dar, an der sich der prozentuale Beitrag z.B. einer Krankenkasse orientiert. Eine Beitragsbemessungsgrenze von 3675 Euro bedeutet demnach, dass Personen mit einem höheren Einkommen als 3675 Euro die Maximalbeiträge zahlen, die auch Personen mit einem Einkommen von 3675 Euro zahlen. Bei einem Jahreseinkommen von 48.000 Euro und mehr besteht allerdings keine Pflicht mehr zu einer gesetzlichen Versicherung, d.h. man darf dann wählen, ob man gesetzlich oder privat versichert sein möchte.

Wer über dieser Bemessungsgrenze liegt, hat dann pro Monat ca. 20 Euro Mehrkosten zu tragen. Ein entsprechender Beschluss des Bundeskabinetts soll in der kommenden Woche erfolgen.