Schiedsstelle für Qualität der Pflegeversicherung eingerichtet

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Pflege, das am 1. Juli diesen Jahres in Kraft getreten ist, sieht vor, dass bis zum 30. September eine Schiedsstelle zur Qualitätssicherung der Pflege auf Bundesebene eingerichtet wird. Jetzt haben sich die Vertragspartner die Geschäftsordnung dieser Schiedsstelle beschlossen.

Aufgabe der Schiedsstelle ist es, bei Konflikten zwischen den Vertragsparteien zu vermitteln und den Konflikt ziel- und ergebnisorientiert zu beenden. Die Schiedsstelle ist als unabhängige Instanz zu verstehen, die nach fachlichen Aspekten gebildet wurde und der sachgerechten Konfliktlösung dient. Sie kann dann in Anspruch genommen werden, wenn es zu Konflikten bzgl. der Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Pflege geht. Auch bei der Frage nach der Er- oder Überarbeitung eines Expertenstandards und dem Beschluss eines solchen wird die Schiedsstelle eingeschaltet. Eine dritte Aufgabe betrifft die Kriterien zur Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse, die sich aus der Überprüfung der Leistungen und ihrer Qualität in Pflegeeinrichtungen ergeben haben.

In Kürze wollen die Vertragspartner die unparteilichen Mitglieder der Schiedsstelle und ihre Stellvertreter benennen. Auch die Verfahrensordnung für die Entwicklung und Aktualisierung von Expertenstandards wurde inzwischen vereinbart. Aufgrund der komplexen und zahlreichen Aufgaben konnten die Verhandlungen zu den Kriterien der Veröffentlichung von Prüfergebnissen und die hir anzuwendende Bewertungssystematik noch nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Die Verhandlungen dauern noch an.