Organisationsreform der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Organisationsreform der gesetzlichen Unfallversicherung ist beschlossen. Während die enthaltenen Veränderungen keine Auswirkungen auf die Leistungen für die Versicherten haben, müssen sich Arbeitgeber ab Januar 2009 auf einige wichtige Veränderungen einstellen.

Ziel der Reform ist eine straffere Organisation der Unfallversicherung, die ausschließlich von den Arbeitgebern finanziert wird. Deshalb wird es statt der bisherigen 23 Berufsgenossenschaften nur noch 9 geben und ab dem 1.1.2010 übernimmt der Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung auch die Kontrolle über den Bereich der Unfallversicherung. Ab dem kommenden Jahr muss die Zahlung der Insolvenzgelumlage zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag monatlich an die Einzugsstelle, also die gesetzliche Krankenkasse abgeführt werden. Zudem gibt es ein weiteres Kriterium für diesen Beitragsnachweis. Auch das Meldeverfahren der Sozialversicherung wurde durch zusätzliche Meldetatbestände, die für die gesetzliche Unfallversicherung und die Betriebsprüfungen von Bedeutung sind, ergänzt.

Auch wenn die für Arbeitgeber relevanten Veränderungen erst zum 1.1.2009 umgesetzt werden, tritt die Reform offiziell bereits am dem 1. Oktober 2008 in Kraft.