Müssen Vereine Steuern zahlen?

Entgegen der allgemeinen Annahme, sind Vereine nicht automatisch von der Steuerpflicht befreit, im Gegenteil, für alle Vereine besteht grundsätzlich Steuer- und Abgabenpflicht. Als gesetzlicher Vertreter eines Vereins hat der Rechts- bzw. Vereinsvorstand dafür Sorge zu tragen, dass diese Pflicht eingehalten wird, sonst haftet er persönlich. Wenn ein nicht gemeinnütziger Verein Einnahmen und Ausgaben hat, dann müssen diese belegt sein und auch nach dem Kalenderjahr in einem Geschäftsbericht schriftlich festgehalten werden. Grundsätzlich müssen die Einnahmen und Ausgaben den allgemeinen Finanzrichtlinien und der Vereinssatzung folgen. Die Nachweisbelege müssen 6 Jahre lang aufgehoben werden, Geschäftsberichte u.ä. 10 Jahre lang.

Vereine können aus den unterschiedlichsten Tätigkeiten heraus Einnahmen erzielen. Bei folgenden Einnahmearten werden Steuern fällig: Kapitalvermögen, Durchführung von Veranstaltungen, bei denen ein Eintritt erhoben wird oder eine Bewirtung erfolgt, Vermietung/Verpachtung, Sponsorengelder, Anzeigengeschäfte, Einnahmen aus Verkaufsaktionen oder aus selbst veranstalteten Reisen und Fahrten, Einnahmen durch ein wirtschaftliches Gewerbe, Umsätze und Zinsabschläge.

Der steuerpflichtige Gewinn errechnet sich aus der Differenz von den Einnahmen und den direkten Aufwendungen, also Ausgaben. Alle steuerpflichtigen Einkünfte eines Kalenderjahres werden aufsummiert und von diesen ein Freibetrag in Höhe von 3875 Euro abgezogen. Sind die Einnahmen höher, müssen die restlichen Einkünfte mit 25% Körperschaftssteuer belegt werden. Aber auch bei den einzelnen Einkünften gibt es Freibeträge. Diese liegen z.B. bei dem Kapitalvermögen bei 1370 Euro.