Berufsunfähigkeitsversicherung muss Zahlungseinstellung genau begründen

Wenn ein Versicherungsunternehmen die Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung einstellen will, muss die Mitteilung über die Einstellung nachvollziehbare Gründe enthalten, warum die Leistungspflicht nicht mehr aufrechterhalten werden soll. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm (AZ: 20 U 129/03) hervor.

Bei einer solchen Entscheidung muss die Versicherung einen detaillierten Vergleich zwischen den Beurteilungen, die zur ursprünglichen Bewilligung geführt haben, und der Bewertung der aktuellen gesundheitlichen Situation des Versicherungsnehmers vorlegen.

Im konkreten Fall stellte die Versicherung die Zahlung ein, nachdem in ihrem Auftrag ein zweites Gutachten über den Gesundheitszustand der betroffenen Frau erstellt wurde, aus dem sie den Schluss zog, dass die gesundheitlichen Einschränkungen der Frau nicht so stark seien, dass sie nicht wieder arbeiten könne. Mit einer neuen Arbeitsfähigkeit sei sie nicht mehr auf die Leistungen der Versicherung angewiesen. Die Richter aus Hamm schlossen sich dieser Einschätzung jedoch nicht an, sie gaben sich mit der angebrachten Argumentation und den vorgelegten Fakten nicht zufrieden.

Experten empfehlen Betroffenen, auf jeden Fall rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da oftmals der Eindruck entsteht, dass die Versicherer nur darauf spekulieren, dass sich die Betroffenen aus finanziellen oder anderen Gründen nicht gegen die Einstellung der Leistung zur Wehr setzen. Deshalb sollte immer ein Anwalt mit der Prüfung des Falles beauftragt werden, um zu erfahren, wie die Chancen tatsächlich stehen.

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