Gesetzlich unfallversichert im Freiwilligen Sozialen und Ökologischen Jahr

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist darauf hin, dass jeder Teilnehmer an einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt ist. Bei einem Wege- oder Arbeitsunfall sowie bei einer Erkrankung an einer Berufskrankheit unterliegt jeder, der ein solches Freiwilliges Jahr absolviert, im Im- und Ausland dem Schutz der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften.

Der Versicherungsschutz beginnt am ersten Tag der Tätigkeit und ist unabhängig von der Höhe des Entgelts und der Dauer des FSJ/FÖJ. Im Schutz enthalten sind Kostenerstattung für Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Zahlung von Lohnersatzleistungen. Folgt aus dem Unfall im Einsatz oder auf dem Arbeitsweg eine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit, zahlen die Träger der Unfallversicherung eine Rente, bei resultierender Pflegebedürftigkeit auch Pflegeleistungen. Der Einsatz ist auch im Ausland versichert, vorausgesetzt es handelt sich um einen deutschen Träger, bei dem das FSJ/FÖJ absolviert wird. Freizeitunfälle sind auch während der Zeit eines FSJ/FÖJ nicht versichert. Die freiwilligen Hilfskräfte müssen hierfür keine Beiträge zahlen, diese werden alleine von der Einsatzstelle bzw. deren Träger übernommen. Welcher Unfallversicherungsträger im konkreten Fall zuständig ist, kann in der Personalabteilung erfragt werden.

Um ein FSJ/FÖJ zu absolvieren, muss man die Schulpflicht erfüllt haben und darf nicht älter als 27 Jahre sein. Ein FSJ/FÖJ dauert in der Regel 12 Monate und kann auch als Alternative zum Zivildienst absolviert werden. Angeboten wird es von den Bundesländern und verschiedenen Wohlfahrts- bzw. Umweltverbänden.