Weiterfahren nach Beschädigung der Leitplanke ist Fahrerflucht
Wer mit seinem Auto eine Leitplanke beschädigt muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg am Unfallort bleiben, ansonsten macht man sich der Unfallflucht schuldig, was den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich zieht (Az.: 12 U 205/06).
Im konkreten Fall hatte ein Mann mit einem Auto eine Leitplanke geschrammt. Da er von einem nur geringen Schaden ausging, war er weitergefahren. Nach Ansicht der Richter hätte er jedoch am Unfallort bleiben müssen, da eine Beschädigung der Leitplanke kein “unerheblicher Schaden” sei. Bei solchen Fällen werde die Bagatellgrenze von 50 Euro Schadenssumme in der Regel überschritten.
Da die Weiterfahrt des Mannes daher einer Unfallflucht gleichkam, verfiel der Versicherungsschutz und der Mann muss die Kosten für den Schaden selbst tragen.
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