Das Kleingedruckte bei Krankenversicherungen für Tiere

Während Krankenversicherungen für Tiere in England, Schweden und den USA schon länger boomen, steigt hierzulande das Interesse ebenso stetig wie die Zahl der Anbieter. Von den geschätzten 14 Millionen Hunden und Katzen in Deutschland sind vermutlich nur 250.000 Tiere überhaupt krankenversichert – ein Markt mit portentiellen Kunden ist also auf jeden Fall vorhanden.

Für rund 15 Euro monatlich können Tierhalter für ihre Hunde und Katzen eine Krankenversicherung abschließen und das hat durchaus seine Vorteile, denn Tierarztrechnungen können sich schnell auf mehrere Hundert Euro summieren. Dennoch ist Vorsicht geraten und vor einem Vertragsabschluss sollten die Verträge – insbesondere das Kleingedruckte – genau gelesen werden.

Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV) ist der Meinung, dass der Versicherungsschutz des Tierhalters an erster Stelle steht, und auch Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen betont, dass die private Altersvorsorge und Haftpflichtversicherung eine höhere Priorität haben sollte als eine Tierkrankenversicherung. Wer über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt und monatlich Geld übrig hat, der kann sich um eine Versicherung für den Vierbeiner kümmern.

Die Beiträge für eine solche Police richten sich nach Tierart, Alter und Deckungsumfang, mit oder ohne Selbstbehalt. Eine Alternative für eine umfassende Tierkrankenversicherung ist die kostengünstigere Variante der reinen Operationskostenversicherung. Doch es werden nicht alle Hunde versichert, manche Versicherungen nehmen nur Hunde auf, die jünger als 8 Jahre sind und die keine Vorerkrankungen aufweisen. Weidenbach empfiehlt, sich genau darüber zu informieren, bis zu welchem Maximalbetrag Operationskosten übernommen werden, da viele Verträge gedeckelt sind. In einer umfassenderen Krankenversicherung sind in der Regel ambulante und stationäre Behandlungen sowie Vorsorgemaßnahmen, manchmal sogar Ernährungstipps oder eine 24-Stunden-Hotline im Leistungskatalog enthalten.Grundsätzlich nicht abgedeckt sind die Kosten für Impfungen und für Sterilisation bzw. Kastration, die weiterhin von dem Tierhalter selbst getragen werden müssen. Außerdem rechnen viele Tierärzte den dreifachen Satz der Gebührenordnung ab, aber die meisten Versicherungen zahlen nur bis zum zweifachen Satz – die Differenz muss dann aus eigener Tasche gezahlt werden.