Bundesfinanzhof erklärt Besteuerung von SUV als PKW für rechtens

Der Bundesfinanzhof hat das neue Gesetz, nachdem schwere Geländewagen und SUV als PKW und nicht als LKW besteuert werden, für verfassungsgemäß erklärt. Durch dieses Gesetz müssen für Geländewagen, die als PKW klassifiziert werden, höhere Steuern bezahlt werden.

Im konkreten Fall hatte der Fahrer eines Toyota Landcruisers gegen die rückwirkende Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes geklagt, durch die sein Fahrzeug rückwirkend zum 1. Mai 2005 als PKW eingestuft wurde und Steuern in Höhe von 1578 Euro fällig waren. Vorher waren für das 2,9 Tonnen schwere Fahrzeug lediglich 172 Euro Steuern fällig gewesen.

Der Bundesfinanzhof begründete sein Urteil mit der Zulassung des Fahrzeugs auf “Personenkraftwagen geschlossen”. Mit der Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung im Jahr 2004 wurde festgelegt, dass bei so genannten Kombinationskraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen je nach Modell zu entscheiden ist, ob es sich hierbei um einen PKW oder einen LKW handelt und nicht wie bisher das Fahrzeug automatisch als LKW besteuert wird.

Da die rückwirkende Änderung des Steuergesetzes 2006 nur klarstellende Bedeutung habe, sei sie verfassungsrechtlich zulässig, so der Bundesfinanzhof.