Ferienjobs ohne Sozialabgaben

Die Sommerferien nahen und in dieser Zeit werden wieder viele Schüler und Studierende jobben. Grundsätzlich ist das Geld, was man in einem Ferienjob verdient, von der Sozialabgabenpflicht befreit, es gibt jedoch auch Ausnahmen. Die Deutsche Rentenversicherung informiert über die Voraussetzungen für sozialabgabenfreie Ferienjobs wie folgt:

Sowohl die in den Ferien jobbenden Schüler und Studenten als auch ihr Arbeitgeber während dieser Zeit sind in der Regel von den Abzügen, die normalerweise mit Kranken- Pflege- und Rentenversicherungsbeiträgen über 20% ausmachen, von der Abgabenpflicht befreit. Das ist auch dann der Fall, wenn der Schüler oder Student neben dem Ferienjob noch einen längerfristigen Nebenjob ausübt. In dem darf er aber monatlich nicht mehr als 400 Euro verdienen. Bei Ferienjobs ist die Höhe des Verdienstes unerheblich.

Während es bei der Verdiensthöhe eines Ferienjobs also keine Grenzen nach oben gibt, ist der Job allerdings zeitlich befristet: Maximal zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage im Kalenderjahr darf er dauern. Bei einer längeren Dauer darf der Verdienst nicht über 400 Euro pro Monat betragen – nur dann bleiben die Einkünfte sozialversicherungsfrei. In dem Fall handelt es sich eigentlich um einen Minijob, so dass hier auch vom Arbeitgebern eine Pauschale für Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden muss.