Neuer Service der Deutschen Rentenversicherung Westfalen: Gebärdensprachfilme

Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen hat ihr Internetangebot um einen neuen Service erweitert. Unter www.deutsche-rentenversicherung-westfalen.de können Gebärdensprachfilme abgerufen werden, die die wichtigsten Fakten aus dem Rentenrecht erklären. Damit vereinfacht die Deutsche Rentenversicherung die Zugänglichkeit ihrer Seite für Menchen mit Behinderung. Ein gutes Beispiel für die konsequente und serviceorientierte Umsetzung des Themas Barrierefreiheit für gehörlose Internetnutzer!

Die Zusammenstellung der Themen für die Videos erfolgte durch die Deutsche Rentenversicherung zusammen mit dem Gebärdenwerk Hamburg. Eine Übersicht findet der Besucher mit einem Klick auf das Symbol für „Deutsche Gebärdensprache“ (DGS) auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Westfalen. Ein Moderator informiert hier in Gebärdensprache über die Inhalte der einzelnen Filme. Voraussetzung für deren Darstellung ist der Adobe Flash Player, der kostenlos beim Hersteller heruntergeladen werden kann.

Gehörlose können Sprechen und Lesen nur schwer erlernen, da ihnen die grundlegende Voraussetzung hierfür, das Hören, fehlt. Für sie ist die Gebärdensprache mit unserer Muttersprache vergleichbar. Viele Gehörlose sind deshalb darauf angewiesen, dass Informationen auch in Gebärdensprache zugänglich gemacht werden, gerade wenn es um komplexe Sachverhalte in schwierigen Texten geht.