Achtung Wartezeiten!

Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages sollte man daran denken, dass der Versicherungsschutz nicht automatisch sofort und in vollem Umfang besteht. Oftmals ist dieser in den ersten Monaten oder Jahren nach Versicherungsbeginn eingeschränkt, vor allem in der Kranken- und Rechtsschutzversicherung sind Wartezeiten üblich. Mit dieser Regelung wollen Versicherungen vermeiden, dass Verträge abgeschlossen werden, weil aktuell oder in absehbarer Zeit ein Schaden vorliegt.

Bei der privaten Krankenversicherung sind die Wartezeiten vor allem bei Zusatzversicherungen die Regel. Diese betragen oft acht Monate für Zahnersatz, Psychotherapien oder Entbindungen und für übrige Leistungen drei Monate. Schadensfälle, die in diesem Zeitraum auftreten, fallen nicht unter den Versicherungsschutz, Ausnahme: Unfälle.

Je nach Rechtsgebiet gelten bei der Rechtsschutzversicherung Wartezeiten von 1-3 Monaten. Darunter fallen Versicherungsfälle aus dem Arbeitsrecht, dem Mietrecht oder allgemeine Vertragsstreitigkeiten. Ausnahme: Unmittelbar vor dem Versicherungsabschluss gab es einen gleichwertigen Vertrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft, so dass der Schutz nach dem Anbieterwechsel nahtlos weiterläuft. In diesem Fall verzichten viele Versicherungen auf die Wartezeit.

Vor dem Abschluss einer Versicherung ist deshalb dringend zu empfehlen, die Versicherungsbedingungen genau durchzulesen, um die entsprechenden Wartezeiten und die so eingeschränkten Leistungen zu kennen. Die Wartezeiten können jedoch umgangen werden, indem man bei der Rechtsschutzversicherung frühzeitig abklärt, ob die neue Versicherung die Versicherungszeiten bei dem Vorgänger anerkennt. Bei dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung kann die Wartezeit durch eine ärztliche Untersuchung umgangen werden.