Badelatschen hinterm Steuer

Wenn die Temperaturen steigen und die Sonne scheint, wechselt man gerne aus dem festen Schuhwerk in bequeme Badelatschen, doch was passiert, wenn man mit solchen Schuhen hinter dem Steuer oder barfuß einen Unfall verursacht? Policenexpertin Lilo Blunck beim Bund der Versicherten erklärt, dass man trotzdem einen Anspruch auf die Unfallversicherung hat, denn anders als bei Berufskraftfahrern sind Privatfahrer nicht dazu verpflichtet, beim Führen des Fahrzeugs feste Schuhe zu tragen. Somit ist auch die Leistung der Kfz-Versicherung unabhängig davon, welche Fußbekleidung der private Unfallverursacher beim Unfall getragen hat – abgesehen davon, dass die Versicherung sowieso nur selten erfährt, was der Fahrer an den Füßen trägt. Blunck weiß von keinem Fall, bei dem die Versicherung wegen falschen Schuhwerks Leistungen verweigert hätte.

Bei Dienstfahrten sieht es allerdings anders aus, denn bei vielen Firmen riskiert der Fahrer mit falschem Schuhwerk eine Strafe wegen Verstoßes gegen die Unfallverhütungs- und Dienstvorschriften. Die Versicherung betrifft das jedoch kaum, denn da das Tragen von Badelatschen oder Flip-Flops keine grobe Fahrlässigkeit darstellt, muss sie für den Unfallschaden aufkommen. Stephan Schweda, Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, erklärt, es gebe keine eindeutige Gesetzeslage für diesen Fall. Wäre das Tragen von Flip-Flops grob fahrlässig, dürften auch Gummistiefel und High-Heels nicht ohne weiteres beim Autofahren getragen werden und das sei wohl eindeutig zu viel Regulierung.

Auch die Gerichte sehen das Tragen von Flip-Flops nicht als grob fahrlässig an. Im vergangenen Jahr gab es sogar einen Freispruch für einen LKW-Fahrer, der hinten offene Schuhe trug. Dennoch sollte man nicht vergessen, dass Flip-Flops und Badelatschen hinterm Steuer wirklich nicht ungefährlich sind, denn mit diesen Schuhen rutscht der Fuß schneller vom Pedal und die dünnen Riemchen können sich auch leichter in den Pedalen verfangen.