Ärztliche Medikamente von Hausratversicherung geschützt

Nach eine Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz fallen Medikamente, die ein Arzt für seine Patienten aufbewahrt, unter den Schutz der Hausratversicherung (Az.: 10 U 270/06).
Im konkreten Fall wurde in die Wohnung einer Augenärztin eingebrochen und unter anderem Medikamente im Wert von rund 6800 Euro gestohlen. Die Medikamente befanden sich in der Wohnung der Ärztin, weil sie Patienten verabreicht werden sollten. Die Hausratversicherung, der der Schaden gemeldet wurde, verweigerte jedoch den Ersatz der gestohlenen Medikamente, woraufhin die Ärztin gegen die Versicherung klagte.

Das Landgericht gab der Versicherung Recht, doch das Oberlandesgericht sprach der Klägerin Recht zu und begründete seine Entscheidung damit, dass Medikamente wie ärztliches Arbeitsgerät, also wie z.B. Spritzen oder Kanülen zu behandeln sind und deshalb genau wie diese unter den Schutz der Hausratversicherung fallen.