Bislang nur wenig Vertragsumstellungen

Wie eine Umfrage der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ergab, haben bislang nur wenige Versicherungsunternehmen wie angekündigt die bestehenden Versicherungsverträge auf das neue und verbraucherfreundlichere Versicherungsvertragsrecht umgestellt. Von den 55 befragten Gesellschaften bestätigten nur die vier Versicherungen DeBeKa, GVV, HUK und Signal-Iduna eine bereits erfolgte Umstellung. Der Umfrage zufolge wollen einige Gesellschaften eine Anwendung des neues Rechts im Einzelfall prüfen.

Mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz, das im Januar in Kraft getreten ist, haben die Versicherungsnehmer mehr Rechte, z.B. den Anspruch auf Zuzahlungen aus den stillen Reserven ihrer Versicherung. Versicherte sollen, so der Rat der Verbraucherzentrale, auf jeden Fall fordern, dass die Altverträge nach dem neuen Vertragsgesetz geprüft werden, auch wenn noch kein Rechtsanspruch darauf besteht. Dieser wird erst ab Januar 2009 gültig.

Noch im letzten Dezember hatten in einer Ausgabe der Zeitschrift “Capital” über 40 Versicherungsgesellschaften eine vorzeitige Umstellung der Altverträge auf das neue Recht angekündigt. Das Ergebnis der aktuellen Umfrage interpretiert die Verbraucherzentrale so, dass die Mehrheit der Unternehmen offenbar kein Interesse an einer sofortigen Verbesserung der Kundenfreundlichkeit haben, auch wenn dies versprochen wurde. Michael Wortberg, Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale, warf einigen Gesellschaften sogar vor, ihre Kunden “mit falschen Aussagen hinters Licht geführt” zu haben, indem sie Kunden, die eine diesbezügliche Anfrage stellten, antworteten, dass eine vorzeitige Umstellung der Verträge von dem neuen Recht nicht erlaubt werde.