Experten empfehlen Forderungsausfalldeckung

Experten zufolge ist eine so genannte Forderungsausfalldeckung eine sinnvolle Ergänzung zur Haftpflichtversicherung, da etwa ein Drittel aller deutschen Haushalte nicht haftpflichtversichert sind. Wird man von einer Person geschädigt, die keinen Haftpflichtschutz besitzt, kann seine Ansprüche dieser Person gegenüber nicht geltend machen, wenn diese mittellos ist.
Um zu vermeiden, in einem solchen Fall die Kosten für den fremdverschuldeten Schaden selbst tragen zu müssen, gibt es die Klausel zum Forderungsausfall. Wenn der Verursache des Schadens diesen nicht bezahlen kann, weil er über keinen Haftpflichtschutz verfügt und zahlungsunfähig ist, kommt diese Klausel zur Geltung, erklärt der Bund der Versicherten.

Oft ist der hier angebotene Schutz jedoch nur für Fälle gültig, in denen die Schadensersatzansprüche eine bestimmte Summe (z.B. 2500 Euro) übersteigen und die Zahlung erfolgt in der Regel auch erst dann, wenn schon alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, den Verursacher des Schadens zu der Zahlung der Entschädigung zu bewegen und diese erfolglos blieben.