Tipps zum Abschluss einer PKV für Kinder

Für viele Familien ist die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein Anreiz, hier versichert zu bleiben oder zu werden. Wenn die Eltern jedoch privat krankenversichert sind, ist eine kostenfreie Mitversicherung der Kinder nicht möglich. Eine beitragsfreie Familienversicherung scheidet auch dann aus, wenn nur ein Elternteil privat krankenversichert ist und dessen Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Nur wenn das Einkommen des anderen, in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Elternteils über der des privat versicherten Elternteils liegt, können die Kinder in der GKV beitragsfrei versichert werden. Je nach Beginn der privaten Krankenversicherung (PKV) liegt die erwähnte Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 48.150 Euro (Versicherung ab dem 1.1.2003) oder bei 43.200 Euro (Versicherung vor dem 1.1.2003).

Wenn eine beitragsfreie Familienversicherung nicht möglich ist, können die Kinder – verbunden mit den entsprechenden Kosten – freiwillig in der GKV versichert werden oder für sie eine eigene PKV abgeschlossen werden. Der Vorteil der PKV für Kinder besteht in der Aufnahmepflicht der Versicherungsunternehmen. Diese sind dazu verpflichtet, den neugeborenen Nachwuchs eines in der PKV versicherten Elternteils ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge aufzunehmen. Voraussetzung hierfür ist eine Beantragung innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt, der Versicherungsbeginn wird dann rückwirkend zum Tag der Geburt gewährleistet. Wählen die Eltern eine andere PKV für ihr Kind als die, bei der sie selbst oder einer von ihnen versichert ist, darf das Unternehmen Zuschläge erheben. Auch wenn der Antrag für die Versicherung des Kindes erst nach der verlangten Frist gestellt wird, darf der Versicherer Zuschläge erheben, darüber hinaus eine Gesundheitsprüfung verlangen oder aber den Versicherungsschutz völlig ablehnen.

Bei der Auswahl der Versicherung sollte auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Leistungsumfang und Höhe des Eigenanteils geachtet werden. Die teilweise nicht unerheblichen Kosten, die eine PKV für Kinder verursacht, können in einigen Fällen durch Beihilfeansprüche oder einen entsprechenden Zuschuss des Arbeitgebers aufgefangen werden. Die Kinder von beihilfeberechtigten Eltern (oder eines Elternteils) unterliegen dem gleichen Status, so dass für sie nur ein anteiliger Versicherungsschutz über eine PKV abgeschlossen werden muss. Arbeitgeber, die zur PKV ihres Arbeitnehmers einen Zuschuss zahlen, können auch für das privat versicherte Kind einen Zuschuss zur PKV zahlen, der maximal so hoch ist wie der durchschnittliche Höchstsatz der GKV.