Gentests für Versicherungen soll Ausnahme bleiben

Laut den am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen “Eckpunkten für ein Gendiagnostikgesetz” dürfen Versicherungen “im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages weder die Durchführung einer genetischen Untersuchung noch Auskünfte über bereits durchgeführte genetische Untersuchungen verlangen.” Damit soll verhindert werden, dass die Versicherungen anhand des Gentests das Risiko für genetisch bedingte Erkrankungen zu Ungunsten des potentiellen Neukunden einschätzen und ihm/ihr deshalb eine Aufnahme in die Versicherung verweigern.

Eine Ausnahme gibt es jedoch, nämlich wenn es um den Abschluss einer Lebensversicherung “mit einer sehr hohen Versicherungssumme” geht – denn in diesem Fall könnte jemand, der von seiner genetisch bedingten Vorbelastung und der daraus resultierenden wahrscheinlichen Kurzlebigkeit weiß, eine Lebensversicherung abschließen, um seine Erben besonders gut zu versorgen. Unklar ist, wie hoch die Versicherungssumme sein muss, damit die Versicherungen von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen können. Bislang sprechen die Versicherungen selbst von einer Summe von 250.000 Euro, bis zu der sie freiwillig auf Gentests verzichten würde.

Die Grünen kritisieren die Ausnahmen, da eine Höchstgrenze immer “ein Einfallstor für noch niedrigere Grenzziehungen in der Zukunft” sei, so die gesundheitspolitische Fraktionssprecherin Birgitt Bender, die sich auch deutlich gegen andere Punkte in der geplanten Neuregelung wendet.