Nutzungsausfall muss notfalls vorab mit Kredit bezahlt werden

Wie das Landgericht Koblenz in einem Urteil Ende vergangenen Jahres entschieden hat, müssen Unfallgeschädigte der Haftpflichtversicherung unnötige Kosten ersparen und hierfür sogar einen Kredit in Anspruch nehmen, falls nötig (Az.: 5 O 351/07).

Im konkreten Fall musste ein Autofahrer ein halbes Jahr warten, bis die Versicherung des Gegners, der den Unfall verschuldete, gezahlt hat. In der Zwischenzeit verzichtete der Autofahrer auf sein Auto und forderte dann von der Versicherung zusätzlich 5500 Euro Entschädigung für die lange Ausfallzeit des Fahrzeugs.

Die Richter lehnten die Forderung mit der Begründung ab, dass der Kläger die Reparaturkosten in Höhe von 3100 Euro hätte vorstrecken können und es so zu keiner Wartezeit gekommen wäre. Wäre er finanziell dazu nicht in der Lage gewesen, hätte er einen Kredit aufnehmen können, der trotz der Zinsen noch günstiger gewesen wäre als die nachträgliche Forderung an die Versicherung.