Rente mit 67: Berufsunfähigkeitsversicherung ggf. abändern!

Alle Jahrgänge nach 1964 werden von der Neuregelung der Rente mit 67 betroffen sein und sollten deshalb auch ihr Berufsunfähigkeitsversicherung genau prüfen und ggf. abändern lassen. Die meisten Versicherungsverträge laufen bis zum 65. Lebensjahr und bis dato war der Versicherte damit auch in den allermeisten Fällen lückenlos abgesichert, doch aufgrund der neuen Regelung könnten ihm bis zu 2 Jahre Schutz fehlen. Dies bedeutet im Falle einer Berufsunfähigkeit, deren Risiko mit zunehmendem Alter sowieso steigt, finanzielle Einbußen. Und davon sind angesichts der Statistik nicht wenige ältere Menschen betroffen: Fast jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte ist vor dem eigentlichen Rentenbeginn berufsunfähig, doch nur knapp 25% aller Erwerbstätigen besitzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Viele Versicherungsunternehmen haben den hier notwendigen Schutz noch nicht erweitert, denn mit steigendem Risiko einer Berufsunfähigkeit steigt für sie auch das Risiko der Zahlungsverpflichtung. Dessen ungeachtet fordert der Bund der Versicherten von der Assekuranz einen Ausbau des Versicherungsschutzes und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung neu abschließt sollte nach dem Rat des Bunds der Versicherten genau auf die Laufzeit achten und dabei besonders im Auge behalten, dass der Versicherungsschutz tatsächlich bis zum Ende der Lebensarbeitszeit gilt.

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