Berufsunfähigkeitsrente unterliegt nicht immer dem Pfändungsschutz

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes wird die Rente aus einer privaten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eines Selbstständigen nicht komplett als “Arbeitseinkommen” anerkannt, so dass für sie kein Pfändungsschutz besteht (AZ: IX ZB 99/05). Dies ist laut Zivilprozessordnung eine Vergünstigung, die nur Arbeitnehmern und Beamten vorbehalten sein soll. Diese Vergünstigung gilt deshalb nicht für Berufsunfähigkeitsversicherungen von Selbständigen. Seit 2007 unterliegen ausdrücklich nur private Altersrenten, nicht aber vorzeitige Renten wegen einer Berufsunfähigkeit dem Pfändungsschutz, was der Bundesfinanzhof mit dieser Entscheidung nochmals betonte.

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