Private Krankenversicherungen klagen gegen Gesundheitsreform

Nach Angaben der ERGO-Versicherungsgruppe haben die beiden zugehörigen privaten Krankenversicherungen DKV und Victoria beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen Teile der Gesundheitsreform eingereicht.

Dabei geht es vor allem um das so genannte GKV- Wettbewerbsstärkungsgesetz, nach auch die privaten Krankenkassen einen verbandseinheitlichen Basistarif anbieten müssen. Damit würden die grundsätzlich geschützten Freiheitsrechte der Versicherungen und ihrer Kunden verletzt, hieß es in der Klagebegründung. Konkret würde die Berufsfreiheit und die Eigentumsfreiheit durch das Gesetz verletzt, so der Vorwurf. Günter Dibbern, Vorstandsvorsitzende von DKV und Victoria Krankenversicherung, erklärt, dass die Politik die Kritik von Seiten der PKV nicht angenommen habe und nun die Verfassungsrichter eine Entscheidung treffen müssen.

Im so genannten Basistarif dürfen die Versicherungen niemanden wegen seines Alters oder einer bestehenden Krankheit abweisen. Auch Prämienerhöhungen sind hier nicht erlaubt, stattdessen darf der Beitrag maximal dem durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, der etwa bei 500 Euro im Monat liegt. Gleichzeitig muss der Leistungsumfang ebenfalls ungefähr der gleiche wie bei einer gesetzlichen Kasse sein.

Am 31. März endet die Beschwerdefrist, bis dahin werden noch bis zu 24 Klagen weiterer Versicherungen erwartet.